Bedingungen über die Teilnahme am Treueprogramm „HANSAplus“ der HANSA Austria GmbH
Stand: April 2022
1. Veranstalter
Veranstalter des Treueprogramms „HANSAplus“ (nachfolgend „Programm“) ist die HANSA Austria GmbH, Ludwig-Bieringer-Platz 1, 5071 Wals, Österreich (nachfolgend „Veranstalter“). Der Veranstalter beabsichtigt mit der Veranstaltung des Programms vor allem die Belohnung und Unterstützung der teilnehmenden Sanitärhandwerkbetriebe. Der Veranstalter ist unter den nachstehenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: +43 662 4331000 0
E-Mail: office@hansa.at
Technische Fragen zum Programm und zum Ablauf können über die hierfür eigens eingerichtete Hotline oder die hierfür eingerichtete E-Mail Adresse gestellt werden:
Hotline: +43 662 433 100 888
E-Mail: hansa.plus.at@hansa.com
2. Geltungsbereich
Ziel des Programmes ist es, den Erwerb und die Installation der Sanitärprodukte des Veranstalters durch seine Geschäftspartner sowie die Empfehlung des Veranstalters und seiner Produkte gegenüber Dritten zu bonifizieren. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer auch für weitere Aktivitäten bonifiziert werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an vom Veranstalter durchgeführten Trainings, Webinaren oder für den Besuch von Messeständen des Veranstalters.
3. Teilnehmer
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jeder Sanitärhandwerksbetrieb – unabhängig von seiner Größe – mit einem Geschäftssitz in Österreich (nachfolgend „Teilnehmer“). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Großhändler, Zwischenhändler, Online-Händler, Baumärkte und vergleichbare Vertriebskanäle sowie deren Mitarbeiter.
3.2 Innerhalb eines Teilnehmers können sämtliche natürliche Personen (Inhaber, Geschäftsführer, Installateure und sonstige Mitarbeiter) für den Teilnehmer durch entsprechende Handlungen Punkte sammeln. Das Nähere wird in Ziffer 4.2 geregelt.
3.3 Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig und jeder Teilnehmer kann seine weitere Teilnahme jederzeit beenden. Im Falle einer Beendigung durch den Teilnehmer ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Die Einzelheiten der Beendigung werden in Ziffer 7 näher geregelt.
4. Teilnahme am Programm
4.1 Zur Teilnahme am Programm ist die Einrichtung eines eigenen Kontos unter www.plus.hansa.com (nachfolgend „Nutzerkonto“) und die Registrierung für das Programm erforderlich.
4.2 Die Punkte werden von den Inhabern, Geschäftsführern und/oder den einzelnen Mitarbeitern des Teilnehmers für diesen gesammelt. Hierfür ist erforderlich, dass sich die Inhaber, Geschäftsführer und/oder Mitarbeiter ebenfalls für das Programm innerhalb des Nutzerkontos des Teilnehmers registrieren und auf ihren Smartphones die App „HANSA 24h Service“ (nachfolgend nur die „App“) installieren, welche im Apple-Appstore unter https://apps.apple.com/de/app/hansa-24h-service-app/id1444751187und im Google-Appstore unter https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hansa.b2b&hl=gswkostenfrei heruntergeladen werden kann. Der Teilnehmer beantragt seine Teilnahme am Programm und erhält nach kurzer Zeit zur Prüfung eine Bestätigung seiner Registrierung. Mit der Bestätigung der Registrierung muss der Teilnehmer ein Profil anlegen, indem er diesem ein Login und ein Passwort vergibt. Sobald der Teilnehmer ein Konto angelegt hat, kann er Mitarbeiter zum Programm einladen. Nach dem Erhalt einer solchen Einladung kann sich der Mitarbeiter ebenfalls für das Programm innerhalb des Nutzerkontos des Teilnehmers registrieren. Darüber hinaus kann sich jeder Mitarbeiter für das Programm registrieren, sobald der Teilnehmer sein Nutzerkonto eingerichtet hat; hierfür ist lediglich die Eingabe der jeweiligen Firmendaten erforderlich. Der Veranstalter ist berechtigt, Mitarbeiter von der weiteren Teilnahme auszuschließen, die mit mehr als einem Endgerät Punkte sammeln.
4.3 Das Nutzerkonto besteht aus einem Nutzernamen und einem Kennwort (nachfolgend „Login-Daten“). Die Erstellung eines Nutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Teilnehmers möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto zu ermöglichen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu einem Ausschluss der Teilnahme an dem Programm führen.
4.4 Der Teilnehmer kann in seinem Nutzerkonto seine Mitarbeiter für das Programm einladen (vgl. Ziffer 4.2). Das Nutzerkonto wird allerdings ausschließlich vom Inhaber oder dem Geschäftsführer des teilnehmenden Unternehmens verantwortet. Innerhalb des Nutzerkontos des Teilnehmers kann den einzelnen Mitarbeitern des Teilnehmers ein eigenes Profil ohne weitergehende Admin-Rechte zugewiesen werden und diese Mitarbeiter können, nachdem diese sich für das Programm registriert haben, zum Sammeln von Punkten animiert werden. Die von den einzelnen Mitarbeitern gesammelten Punkte werden dabei nicht dem Mitarbeiter persönlich zugewiesen, sondern ausschließlich dem Nutzerkonto des Teilnehmers. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen des Teilnehmers, ist der Teilnehmer zur Deaktivierung bzw. Löschung des Profils dieses Mitarbeiters verpflichtet.
4.5 Mit der Registrierung für das Programm muss der Teilnehmer diesen Bedingungen zustimmen und die dazugehörigen Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen, erst dann wird sein Nutzerkonto für das Programm freigeschaltet. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme bereits im Vorfeld auszuschließen, insbesondere wenn es sich um ein Unternehmen im Sinne von Ziffer 3.1 Satz 2 handelt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Das gleiche gilt entsprechend für die Registrierung des Inhabers, Geschäftsführers und der einzelnen Mitarbeiter des Teilnehmers für das Programm.
4.6 Der Teilnehmer kann über sein Nutzerkonto jederzeit den aktuellen Stand der gesammelten Punkte einsehen.
5. Ablauf des Prämienprogramms
5.1 Der Veranstalter vergibt einzelnen jedoch nicht allen Sanitärprodukten aus seiner Produktpalette einen bestimmten Punktewert (z.B. Produkt A hat einen Punktwert von eins und Produkt B hat einen Punktwert von zwei). Der Veranstalter behält sich vor, den Punktwert eines Sanitärproduktes für die Zukunft zu ändern, jedoch im laufenden Programm und ohne Vorankündigung. Die Teilnehmer erhalten für den Scan eines QR-Codes für ein Sanitärprodukt, welches an dem Programm teilnimmt Punkte nach der zuvor erfolgten Festlegung. Der Veranstalter behält sich vor, künftig Punkte auch für den Nutzung von anderen Leistungen des Veranstalters (z.B. Messeauftritten, Schulungen etc.) zu vergeben. In der Innenseite der Verpackung eines Sanitärproduktes des Veranstalters kann sich ein QR-Code befinden. Dieser QR-Code kann mit einem Smartphone, auf dem die App installiert ist, gescannt werden. Nach einem erfolgreichen Scannen des QR-Codes wird dem Teilnehmer der in dem QR-Code hinterlegten Punkt gutgeschrieben.
5.2 Es ist untersagt und technisch nicht möglich, einen QR-Code mehrfach zu scannen. Versucht ein Mitarbeiter des Teilnehmers einen QR-Code mehrfach zu scannen, kann dies technisch nachvollzogen werden. Der Versuch, einen QR-Code mehrfach zu scannen um dem Nutzerkonto des Teilnehmers mehrere Punkte gutschreiben zu können stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar, der zum Ausschluss des Mitarbeiters von dem Programm führen kann.
5.3 Punkte, die nicht durch den Kauf von Sanitärprodukten des Veranstalters erworben wurden (z.B. über nicht teilnahmeberechtigte Dritte), werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter kann bei Zweifeln die Zusendung einer Rechnung oder eines anderen geeigneten Kaufbeleges einfordern.
5.4 Die Übergabe von Punkten durch Weitergabe von gesammelten QR-Codes an Dritte ist untersagt und stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar. Das Gleiche gilt auch für den Versuch, einen QR-Code für einen anderen Teilnehmer zu scannen.
5.5 Die von einem Teilnehmer gesammelten und seinem Nutzerkonto gutgeschriebenen Punkte sind mindestens drei, längstens jedoch vier Jahre gültig. Sie verfallen mit Ablauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, in dem die Punkte dem Teilnehmer gutschrieben wurden.
5.6 Die in der Verpackung eines Sanitärproduktes enthaltenen QR-Codes sowie die anderweitig erreichbaren QR-Codes sind zeitlich nicht unbegrenzt scannbar. Wenn und soweit ein QR-Code über einen vom Veranstalter definierten Zeitraum nicht gescannt wurde, wird dieser deaktiviert. Das Gleiche gilt für QR-Codes für Produkte, die nach einer Entscheidung des Veranstalters künftig nicht mehr bonifiziert werden. Ein abgelaufener QR-Code kann nicht mehr gescannt werden.
5.7 Der Teilnehmer kann innerhalb seines Nutzerkontos im Prämienbereich auf www.plus.hansa.com seine gesammelten Punkte gegen Prämien einlösen. Die einzelnen Prämien haben dabei einen zuvor vom Veranstalter festgelegten Wert, welcher durch die Anzahl der gesammelten Punkte erreicht werden kann. Bei Erreichen des Wertes für die Prämie, kann der Teilnehmer seine Punkte gegen die jeweilige Prämie eintauschen. Die Prämien können nur gegen Punkte eingetauscht werden. Eine Zuzahlung in Geld bei Unterschreiten des zuvor festgelegten Punktewertes ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ausgelobte Prämien bei Nichtverfügbarkeit durch vergleichbare Prämien zu ersetzen. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, den festgelegten Wert für eine Prämie zu ändern und ausgelobte Prämien wieder aus dem Sortiment zu nehmen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Prämie, die zum Zeitpunkt der Einlösung seiner Punkte nicht mehr im Sortiment ist.
5.8 Bei den Prämien handelt es sich um Sachprämien. Sachprämien werden an die vom Teilnehmer für die Zusendung von Sachprämien hinterlegte Adresse in Österreich versendet. Ein Versand an Adressen außerhalb von Österreich erfolgt nicht. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Adresse verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht zu einer Neulieferung verpflichtet, wenn die Lieferung an eine vom Teilnehmer unrichtig angegebene Adresse geliefert wurde. Dem Teilnehmer entstehen keine Versandkosten.
5.9 Die Prämien sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt, soweit diese auf die vorliegende Konstellation anwendbar sind.
5.10 Bei Reise- und/oder Eventprämien erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Reise-/Eventveranstalter. Sofern ein Reise- oder Eventtermin nicht schon vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise und/oder das Event allein dem jeweiligen Reise-/Eventveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht. Wird die Reise und/oder das Event nicht zu dem vorgegebenen Termin angetreten, besteht kein weitergehender Anspruch auf die Prämie. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Teilnehmer die Kosten für die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) selber zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche während der Reise/des Events entstehen (Ausflüge, Minibar, Telefon etc.).
5.11 Die Versteuerung von geleisteten Prämien bzw. auf den Erhalt der Prämien hat jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung vorzunehmen. Dies gilt auch im Falle der Weitergabe der Prämien an Mitarbeiter oder an Dritte. Die Versteuerung kann aus rechtlichen Gründen nicht vom Verantwortlichen vorgenommen werden. Teilnehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden hinsichtlich der Rabattgewährung auf ihre Verpflichtung aus § 16 UStG hingewiesen.
5.12 Die Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bzw. den Mitarbeitern im Rahmen des Programms erfolgt in der Regel über die bei der Registrierung jeweils hinterlegten E-Mail-Adresse.
6. Ausschluss vom Programm
6.1 Der Veranstalter kann Teilnehmer bei Verletzung dieser Bedingungen vom Programm ausschließen. Das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer versucht, den Ablauf des Programmes zu stören oder zu manipulieren oder sich durch die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln einen Vorteil zu verschaffen. Der Veranstalter teilt hierfür dem jeweiligen Teilnehmer den Ausschluss vom Programm unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, schriftlich mit. Es steht im Ermessen des Veranstalters, einen ausgeschlossenen Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt wieder zum Programm zuzulassen.
6.2 Anstatt einen Teilnehmer von dem Programm vollständig auszuschließen, kann der Veranstalter auch das Nutzerkonto dieses Teilnehmers oder den betreffenden Mitarbeiter für einen angemessenen Zeitraum sperren. Für den Zeitraum einer solchen Sperre ist es dem Teilnehmer nicht möglich, weitere Punkte seinem Nutzerkonto hinzuzufügen.
7 Laufzeit und Beendigung
7.1 Das Programm startet am 06. April 2022 und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist einzustellen oder abzuändern. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Veranstalter auch ohne Einhaltung einer Frist das Programm beenden. Bereits gesammelte Punkte können von den Teilnehmern bis zum 31.12. des Folgejahres nach der Beendigung des Programms eingelöst werden. Danach verfallen die Punkte.
7.2 Teilnehmer können jederzeit ihre Teilnahme am Programm ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Deaktivierung des eigenen Nutzerkontos. Die Teilnehmer müssen ihre bis zur Beendigung der Teilnahme gesammelten Punkte einlösen. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit der endgültigen Deaktivierung des Nutzerkontos.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden unbeschränkt.
8.2 Der Anbieter haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet der Veranstalter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
9. Änderung der Bedingungen zur Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Veranstalter teilt in diesem Fall den Teilnehmern die geplante Änderung der Bedingungen rechtzeitig per E-Mail mit. Die Änderungen der Bedingungen gelten als akzeptiert, sofern nicht nach Ablauf einer Frist von einem Monat die Teilnahme durch den Teilnehmer ausdrücklich gekündigt wurde. Das Gleiche gilt auch, wenn die Teilnehmer nach Ablauf der besagten Frist das Sammeln weiterer Punkte durch das Scannen von QR-Codes fortsetzen.
10. Datenschutz
10.1 Der Veranstalter, als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer und der Mitarbeiter der Teilnehmer nur insoweit, wie dies zur Durchführung des Programms erforderlich ist.
10.2 Die übermittelten personenbezogenen Daten werden von dem Veranstalter und dem das Programm betreuenden technischen Dienstleister (mission <one> GmbH, Messerschmittstraße 7/1, 89231 Ulm/Deutschland, sowie Almato AG, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart/ Deutschland) verarbeitet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Ablauf des Programms und/oder nach Ausscheiden eines Teilnehmers werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
10.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 I b) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Programms.
10.4 Werbliche Zwecke, wie Newsletter, Umfragen etc.
Mit einer entsprechenden Einwilligung nutzen wir die Daten von Teilnehmern und deren Mitarbeitern für werbliche Zwecke, wie z.B. die Übermittlung unseres Newsletters, für werbliche Umfragen oder die Einladung zu interessanten Veranstaltungen. Wir verarbeiten dabei Pflichtangaben wie z.B. die E-Mail-Adresse, aber auch Angaben, die uns freiwillig mitgeteilt wurden. Die freiwilligen Angaben nutzen wir, um das Einkaufserlebnis permanent zu verbessern und kundenfreundlich auszugestalten, Teilnehmer bzw. Mitarbeiter künftig individualisiert ansprechen zu können, Vorlieben zu analysieren und über die Produkte zu informieren, die am besten zu einem passen und die Werbung nützlicher und interessanter zu gestalten. Sie können die Benachrichtigungen jederzeit in Ihrem Nutzerkonto abbestellen oder auch indem Sie auf den in dem Newsletter vorgesehenen Link klicken und die Abbestellung durchführen.
Wir nutzen hierfür auch vorhandene Informationen, wie beispielsweise Empfangs- und Lesebestätigungen von E-Mails, Informationen über Ihren Computer und Verbindung zum Internet, Betriebssystem und Plattform, Ihre Bestellhistorie, Ihre Anfragehistorie, Datum und Zeit des Besuchs der Homepage und der Produkte, die Sie angesehen haben. Diese Informationen nutzen wir ausschließlich in pseudonymisierter Form. Durch die Analyse und Auswertung dieser Informationen ist es uns möglich, unsere Webseite und unser Angebot zu verbessern, sowie Ihnen dadurch individuelle Werbung zuzusenden.
Die Auswertung und Analyse dieser Daten hilft uns, Ihnen nicht wahllos Werbung zuzusenden. Vielmehr übersenden wir Ihnen Werbung, wie z.B. Newsletter, Produktempfehlungen oder Einladungen per E-Mail oder Briefwerbung, die Ihren Interessengebieten entsprechen. Insofern wird beispielsweise auch verglichen, welche unserer Werbe E-Mails Sie öffnen, um zu vermeiden, dass an Sie unnötige E-Mails versandt werden. Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mitgeteilt haben, kann diese in der Folge durch uns für den Versand eines Newsletters verwendet werden. In einem solchen Fall wird über den Newsletter ausschließlich Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen versendet.
Wir verarbeiten Ihre Daten für den Versand von Newslettern, Umfragen etc. und die Personalisierung der Ansprache auf folgender Rechtsgrundlage:
- Sofern Sie uns Ihre Einwilligung per Double-Opt-In-Verfahren erteilt haben, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO;
- Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mitgeteilt haben oder wir Ihnen personalisierte Werbung zusenden, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 174 Abs 3 TKG i.V.m. § 1a Abs 3 Anhang Z 26 UWG; unser berechtigtes Interesse basiert auf unseren wirtschaftlichen Interessen an der Durchführung werblicher Maßnahmen und der zielgruppenorientierten Werbung.
Datenverwendung für E-Mail-Werbung und Ihr Widerspruchsrecht
Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Bereitstellung unserer Produkte erhalten und Sie dem nicht widersprochen haben, behalten wir uns vor, Ihnen regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten, aus unserem Angebot per E-Mail zuzusenden. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Nachricht an die eingangs beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbemail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
10.5 Die Teilnehmer und deren Mitarbeiter haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bei dem Veranstalter zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht außerdem ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Es besteht weiter das Recht, die betreffenden personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer und deren Mitarbeiter dem Veranstalter bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinen-lesbaren Format von dem Veranstalter zu erhalten; die Teilnehmer und deren Mitarbeiter können diese Daten sodann an andere Stellen übermitteln oder übermitteln lassen. Es besteht außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.
10.6 Im Übrigen gelten die Bestimmungen aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters, welche unter https://www.hansa.com/de-at/startseite/datenschutz jederzeit abrufbar sind.
11. Sonderauslosungen für registrierte Mitarbeiter der Teilnehmer
11.1 Der Veranstalter hat das Recht, Sonderauslosungen im Rahmen des Programms für die registrierten Mitarbeiter der Teilnehmer zu veranstalten (nachfolgend „Gewinnspiel“). Eine Möglichkeit eines solchen Gewinnspiels ist es, den Mitarbeiter zu ermitteln und zu belohnen, der in einem Monat die meisten QR-Codes gescannt hat. Eine weitere Möglichkeit eines solchen Gewinnspiels ist es, in regelmäßigen Abständen einen QR-Code mit einem Sonderpunkt für den Mitarbeiter auszustatten, der diesen QR-Code gescannt hat. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass pro Monat ein QR-Code mit einem zuvor ausgelobten Preis aus dem aktuellen Prämienportfolio versehen ist und der Gewinner per Zufall ermittelt wird. Der Veranstalter behält sich vor zwischen den verschiedenen Möglichkeiten frei zu wählen. Die Gewinnspiele können sich von der Anzahl, der Art, der Belohnung oder der Ermittlung des jeweiligen Gewinners unterscheiden.
11.2 Die Gewinnspiele (einschließlich einer detaillierten Beschreibung des Gewinnspiels) und die Ergebnisse des Gewinnspiels werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, in der App und auf der Website des Veranstalters unter www.plus.hansa.com angekündigt und veröffentlicht. Der Gewinner wird per E-Mail und/oder im Rahmen des Newsletters, der nur an registrierte Teilnehmer versendet wird, über seinen Gewinn benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt an die von dem jeweiligen Gewinner bei der Registrierung zum Programm angegebene E-Mail-Adresse. Der Gewinner ist für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse verantwortlich. Bestätigt der Gewinner nicht innerhalb der in der Benachrichtigung angegebenen Frist den Eingang, verfällt der Gewinn und der Veranstalter ist berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Teilnahmeberechtigt sind solche Mitarbeiter eines Teilnehmers am Programm, die von dem Teilnehmer eine Instanz im Nutzerkonto zugewiesen bekommen haben.
11.3 Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen aus wichtigen Gründen, wie z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Angabe falscher Daten, Manipulation und Manipulationsversuch sowie nicht preisbezogenes, unsachliches oder sonstiges anstößiges Verhalten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausschließen. Bei Vorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe können Gewinne gegebenenfalls auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
11.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch, jederzeit zu ändern. Die teilnehmenden Mitarbeiter werden per E-Mail über die Änderung informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
12.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Programm ist das für Wien zuständige Gericht in Handelssachen ausschließlich zuständig.